Punkte | 12 |
Wert | 1,26 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Zuschlag zur Gebührenordnungsposition [03060], |
Anmerkung | Der Höchstwert für die Gebührenordnungspositionen [03060] und [03061] beträgt insgesamt je Praxis 23.800 Punkte im Quartal.Sofern Fälle der tatsächlichen Inanspruchnahmen einer Arztpraxis gemäß Präambel [3.1] Nr. 11 mit in die Fallzählung einfließen, reduziert sich der Höchstwert für die Gebührenordnungspositionen [03060] und [03061] um 34 Punkte je Fall gemäß Präambel 3.1 Nr. 11, jedoch auf nicht weniger als 0 Punkte.Die Gebührenordnungsposition [03061] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bis zum Höchstwert zugesetzt. |
Abr. Bestimmung | je Behandlungsfall gemäß Präambel 3.1 Nr. 10 |