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03061

Zuschlag zur GOP 03060

Punkte12
Wert1,26
BerichtspflichtNein
BeschreibungZuschlag zur Gebührenordnungsposition [03060],
AnmerkungDer Höchstwert für die Gebührenordnungspositionen [03060] und [03061] beträgt insgesamt je Praxis 23.800 Punkte im Quartal.Sofern Fälle der tatsächlichen Inanspruchnahmen einer Arztpraxis gemäß Präambel [3.1] Nr. 11 mit in die Fallzählung einfließen, reduziert sich der Höchstwert für die Gebührenordnungspositionen [03060] und [03061] um 34 Punkte je Fall gemäß Präambel 3.1 Nr. 11, jedoch auf nicht weniger als 0 Punkte.Die Gebührenordnungsposition [03061] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bis zum Höchstwert zugesetzt.
Abr. Bestimmungje Behandlungsfall gemäß Präambel 3.1 Nr. 10
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