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30700

Grundpauschale schmerztherapeutischer Patient

Punkte320
Wert33,70
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit20 Minuten
Prüfzeit25 Minuten
Eignung der PrüfzeitNur Quartalsprofil
BeschreibungGrundpauschale für einen Patienten im Rahmen der Versorgung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V
AnmerkungDie Grundpauschale [30700] ist in demselben Arztfall nicht neben einer Versichertenpauschale, sonstigen Grundpauschale bzw. Konsiliarpauschale berechnungsfähig.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
FakultativWeitere persönliche oder andere Arzt-Patienten-Kontakte gemäß [4.3.1] der Allgemeinen Bestimmungen,Ärztlicher Bericht entsprechend der Gebührenordnungsposition [01600],Individueller Arztbrief entsprechend der Gebührenordnungsposition [01601],
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