Punkte | 497 |
Wert | 52,33 € |
Berichtspflicht | Ja |
Kalkulationszeit | 32 Minuten |
Prüfzeit | 40 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Nur Quartalsprofil |
Beschreibung | Zusatzpauschale für die schmerztherapeutische Versorgung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V |
Anmerkung | Die Zusatzpauschale [30702] ist in demselben Arztfall nur neben der Grundpauschale [30700], nicht neben einer anderen Versichertenpauschale, Grundpauschale bzw. Konsiliarpauschale berechnungsfähig. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |
Fakultativ | Konsiliarische Beratung der gemäß § 6 Abs. 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten kooperierenden Ärzte,Weitere persönliche oder andere Arzt-Patienten-Kontakte gemäß [4.3.1] der Allgemeinen Bestimmungen, |