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30702

Zusatzpauschale Schmerztherapie

Punkte497
Wert52,33
BerichtspflichtJa
Kalkulationszeit32 Minuten
Prüfzeit40 Minuten
Eignung der PrüfzeitNur Quartalsprofil
BeschreibungZusatzpauschale für die schmerztherapeutische Versorgung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V
AnmerkungDie Zusatzpauschale [30702] ist in demselben Arztfall nur neben der Grundpauschale [30700], nicht neben einer anderen Versichertenpauschale, Grundpauschale bzw. Konsiliarpauschale berechnungsfähig.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
FakultativKonsiliarische Beratung der gemäß § 6 Abs. 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten kooperierenden Ärzte,Weitere persönliche oder andere Arzt-Patienten-Kontakte gemäß [4.3.1] der Allgemeinen Bestimmungen,
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