Punkte | 118 |
Wert | 12,43 € |
Berichtspflicht | Nein |
Kalkulationszeit | 10 Minuten |
Prüfzeit | 10 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Tages- und Quartalsprofil |
Beschreibung | Beratung und Erörterung und/oder Abklärung im Rahmen der Schmerztherapie, Dauer mindestens 10 Minuten, |
Anmerkung | Bei der Nebeneinanderberechnung der Gebührenordnungsposition [30708] neben der [30702] ist eine Arzt-Patienten-Kontaktzeit von mindestens 70 Minuten Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition [30708].Die Gebührenordnungsposition [30708] ist nur in Behandlungsfällen berechnungsfähig, in denen die Grundpauschale [30700] berechnet worden ist. |
Abr. Bestimmung | je vollendete 10 Minuten |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |