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30706

Teilnahme an einer schmerztherapeutischen Fallkonferenz gemäß § 5 Abs. 3 der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie

Punkte60
Wert6,32
BerichtspflichtNein
Prüfzeit5 Minuten
Eignung der PrüfzeitKeine Eignung
BeschreibungTeilnahme an einer schmerztherapeutischen Fallkonferenz gemäß § 5 Abs. 3 der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [30706] ist nur in Behandlungsfällen berechnungsfähig, in denen die Grundpauschale [30700] berechnet worden ist. Hausärzte sowie weitere komplementär behandelnde Ärzte dürfen die Gebührenordnungsposition unter Angabe des primär schmerztherapeutisch verantwortlichen Arztes berechnen.
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
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