Punkte | 60 |
Wert | 6,32 € |
Berichtspflicht | Nein |
Prüfzeit | 5 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
Beschreibung | Teilnahme an einer schmerztherapeutischen Fallkonferenz gemäß § 5 Abs. 3 der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [30706] ist nur in Behandlungsfällen berechnungsfähig, in denen die Grundpauschale [30700] berechnet worden ist. Hausärzte sowie weitere komplementär behandelnde Ärzte dürfen die Gebührenordnungsposition unter Angabe des primär schmerztherapeutisch verantwortlichen Arztes berechnen. |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |