Punkte | 9 |
Wert | 0,95 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition [30700], |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [30701] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |