EBM

/

35571

Zuschlag Einzeltherapie

Punkte143
Wert15,06
BerichtspflichtNein
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen des Abschnittes [35.2.1] gemäß der Nummer 2 der Präambel zu Abschnitt [35.2]
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [35571] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt und gemäß Nummer 4 der Präambel zum Abschnitt [35.2] bewertet.
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
EBM Katalog Copyright © [object Object]