Punkte | 143 |
Wert | 15,06 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen des Abschnittes [35.2.1] gemäß der Nummer 2 der Präambel zu Abschnitt [35.2] |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [35571] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt und gemäß Nummer 4 der Präambel zum Abschnitt [35.2] bewertet. |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |