Punkte | 124 |
Wert | 13,06 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [01410] und [01413] für die besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung eines Patienten gemäß Anlage 30 zum BMV-Ä in der Häuslichkeit |
Anmerkung | Der Höchstwert für die Gebührenordnungsposition [37305] beträgt am Behandlungstag 744 Punkte. |
Abr. Bestimmung | je vollendete 15 Minuten |
Fakultativ | Anleitung und Beratung der Betreuungs- und Bezugspersonen, |