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37314

Konsiliarische Erörterung Arzt mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin

Punkte106
Wert11,16
BerichtspflichtNein
BeschreibungPauschale für die konsiliarische Erörterung und Beurteilung komplexer medizinischer Fragestellungen durch einen konsiliarisch tätigen Arzt mit der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin im Rahmen der besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung eines Patienten gemäß Anlage 30 zum BMV-Ä,
AnmerkungKommt in demselben Arztfall eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale zur Abrechnung, ist die Gebührenordnungsposition [37314] nicht berechnungsfähig.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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