Punkte | 106 |
Wert | 11,16 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Pauschale für die konsiliarische Erörterung und Beurteilung komplexer medizinischer Fragestellungen durch einen konsiliarisch tätigen Arzt mit der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin im Rahmen der besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung eines Patienten gemäß Anlage 30 zum BMV-Ä, |
Anmerkung | Kommt in demselben Arztfall eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale zur Abrechnung, ist die Gebührenordnungsposition [37314] nicht berechnungsfähig. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |