EBM

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37318

Telefonische Beratung

Punkte213
Wert22,43
BerichtspflichtNein
BeschreibungTelefonische Beratung von mindestens 5 Minuten Dauer im Rahmen der besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung gemäß Anlage 30 zum BMV-Ä bei Inanspruchnahme zwischen 19:00 und 7:00 Uhr und ganztägig an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und am 24.12. und 31.12.
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [37318] ist höchstens siebenmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [37318] ist entgegen der Allgemeinen Bestimmung [4.3.1] im Behandlungsfall auch neben Versicherten- und/oder Grundpauschalen berechnungsfähig.
Abr. Bestimmungje Telefonat
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