Punkte | 64 |
Wert | 6,74 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Fallkonferenz gemäß Anlage 30 zum BMV-Ä |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [37320] ist höchstens fünfmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [37320] ist auch bei einer telefonischen Fallkonferenz berechnungsfähig. |