Punkte | 124 |
Wert | 13,06 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [01411], [01412] und [01415] für die besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung eines Patienten gemäß Anlage 30 zum BMV-Ä in der Häuslichkeit |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [37306] ist für Besuche im Rahmen des organisierten Not(-fall)dienstes, für Besuche im Rahmen der Notfallversorgung durch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser sowie für dringende Visiten auf der Belegstation nicht berechnungsfähig. |
Abr. Bestimmung | je Besuch |