Punkte | 41 |
Wert | 4,32 € |
Berichtspflicht | Nein |
Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
Beschreibung | Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [13540 bis 13542] für die kardiologisch-internistische Grundversorgung, |
Anmerkung | Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition [13543] kann nur in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen ausschließlich die Gebührenordnungspositionen [01450], [13540], [13541], [13542], [13544], [13547] und/oder [32001] berechnet werden. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |