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13543

Zuschlag für die kardiologisch-internistische Grundversorgung

Punkte41
Wert4,32
BerichtspflichtNein
Eignung der PrüfzeitKeine Eignung
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [13540 bis 13542] für die kardiologisch-internistische Grundversorgung,
AnmerkungDer Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition [13543] kann nur in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen ausschließlich die Gebührenordnungspositionen [01450], [13540], [13541], [13542], [13544], [13547] und/oder [32001] berechnet werden.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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