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13571

Funktionsanalyse Herzschrittmacher

Punkte189
Wert19,90
BerichtspflichtNein
BeschreibungFunktionsanalyse eines Herzschrittmachers zur antibradykarden Therapie
AnmerkungDie Berechnung der Gebührenordnungsposition [13571] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung zur Herzschrittmacherkontrolle gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus. Die Gebührenordnungsposition [13571] ist höchstens fünfmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Bei Versicherten, bei denen gleichzeitig eine Strahlentherapie durchgeführt wird, besteht mit Begründung im Krankheitsfall keine Obergrenze. Als Begründung ist der ICD-10-Kode der für die Strahlentherapie maßgeblichen Erkrankung bei der Abrechnung anzugeben.
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
FakultativUmprogrammierung
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