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13547

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13540 bis 13542

Punkte2
Wert0,21
BerichtspflichtNein
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13540 bis 13542,
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [13547] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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