Punkte | 679 |
Wert | 71,50 € |
Berichtspflicht | Ja |
Kalkulationszeit | 32 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Nur Quartalsprofil |
Beschreibung | Zusatzpauschale Kardiologie I |
Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [13545] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschallvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.Entgegen Nr. [4.3.2] der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition [13545] auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Erbringung von Einschwemmkathetern, der intraluminalen Messung des Arteriendrucks oder des zentralen Venendrucks, der Messung von Herzzeitvolumen und/oder Kreislaufzeiten und von Leistungsinhalten der Gebührenordnungspositionen [13300] und [13301] verfügt. In schwerpunktübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften und in medizinischen Versorgungszentren kann die Gebührenordnungsposition [13545] neben der Gebührenordnungsposition [13300] berechnet werden. In der Gebührenordnungsposition [13545] sind die Kosten für den Einschwemmkatheter mit Ausnahme des Swan-Ganz-Katheters enthalten. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |
Fakultativ | Infusion(en) (Nr. [02100]),Arterielle Blutentnahme (Nr. [02330]),Intraarterielle Injektion (Nr. [02331]),Belastungs-EKG (Nr. [13251]),Aufzeichnung Langzeit-EKG (Nr. [13252]),Computergestützte Auswertung Langzeit-EKG (Nr. [13253]),Langzeit-Blutdruckmessung (Nr. [13254]),Doppler-Echokardiographische Untersuchung (Nr. [33021]),Echokardiographische Untersuchung (Nr. [33020]),Untersuchung mittels Einschwemmkatheter in Ruhe,Untersuchung mittels Einschwemmkatheter in Ruhe sowie während und nach physikalisch definierter und reproduzierbarer Belastung,Laufbandergometrie(n),Intraluminale Messung(en) des Arteriendrucks oder des zentralen Venendrucks,Messung(en) von Herzzeitvolumen und/oder Kreislaufzeiten,Applikation der Testsubstanz(en), |